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Ich vertrete Sie bundesweit als Verkehrsunfallopfer oder Angehörige eines solchen – darauf können Sie sich verlassen!

Praktizierende Anwältin seit über 25 Jahren

dissmannanwältin
5.0
Based on 4 reviews
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Peter PaulPeter Paul
11:10 26 Jul 23
Top Rechtsanwältin, engagiert, informiert und immer für den Mandanten da. Daran können sich andere Anwälte ein Beispiel nehmen.
Dr. Marc WiefelDr. Marc Wiefel
19:47 24 Jul 23
Frau Dissmann hat uns nicht nur sehr professionell und vor allem erfolgreich vertreten. Frau Dissmann hat vom ersten Moment ein hohes Einfühlungsvermögen und Empathie gezeigt. Sie hat uns zu jedem Zeitpunkt juristische Sachverhalte leicht verständlich gemacht.Wer also eine „Anwältin mit Herz“ sucht, die auch noch erfolgreich sehr gute Ergebnisse abliefert, der ist hier richtig !Nochmals vielen Dank Frau Dissmann!
Kevin LasarzKevin Lasarz
11:20 24 Jul 23
Ich kann Frau Dissmann nur weiterempfehlen.Von unserem ersten Treffen an war Frau Dissmann äußerst empathisch, zugänglich und äußerst gründlich darin, meine Situation zu verstehen und meine Fragen zu beantworten. Sie hat sich Zeit genommen, um alle Einzelheiten meines Unfalls und meiner Verletzungen zu erfassen, was mir das Gefühl gab, in guten Händen zu sein.Ich denke, dass es in solch persönlichen Angelegenheiten viel ausmacht, wenn man mit einer Anwältin zusammenarbeitet, der ich zu 100% vertrauen kann.
Naddja222Naddja222
15:30 17 Sep 18
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Nach meinem Jurastudium in Gießen und Köln und Praktika in New York arbeite ich seit 1996 als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Verkehrs- und Personengroßschadensrecht. Ich gründete 2009 meine Kanzlei in München und eröffnete 2015 eine Filiale in Waldbröl, NRW. Als qualifizierte Mediatorin verstehe ich die Ursachen konfliktreicher Interessen und nutze spezifische Verhandlungstechniken. Ich berate bundesweit außergerichtlich und gerichtlich, besuche auch persönlich Opfer und Angehörige zur Beratung.

Sind Sie selbst Geschädigte/r oder Angehörige/r eines Opfers und suchen rechtliche Hilfe bei

Schwersten Körperschäden mit dauerhaften Behinderungen und Verlust der Erwerbsfähigkeit, z.B. Querschnittslähmung, Amputationen etc.?

Hirnschädigungen, schwersten Traumata und anderen schwersten Beeinträchtigungen etc.?

Todesfall durch Fremdverschulden?


  • Ich berate Sie als Opfer oder Angehöriger schnell, kompetent und absolut zuverlässig
  • Ich setze mich mit voller Kraft für Sie ein und kümmere mich um jegliche Korrespondenz zur Regulierung des Schadensfalls
  • Dank meiner über 25-jährigen Erfahrung kenne ich mich bestens aus und führe Sie sicher durch die oft schwierigen rechtlichen Prozesse
  • Ich sorge für Ihr Recht
  • Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeite ich auch auf Basis eines Erfolgshonorars – sprechen Sie mich gerne darauf an
Können wir Sie unverbindlich kennenlernen?

Selbstverständlich! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie gleich eine E-Mail. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können!

Was soll ich tun, wenn ich oder mein Angehöriger nach einem fremdverschuldeten Unfall schwer verletzt sind?

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre über die ersten notwendigen Schritte auf. Dann reise ich – je nach Zustand des Opfers – sofort im Krankenhaus an oder vereinbare mit Ihnen zeitnah einen persönlichen Beratungstermin.

Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten – was soll ich tun?

Die Anwaltskosten für diese streitwerthohen Verfahren zu zahlen, ist für viele Betroffene unmöglich – selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft nicht alle anfallenden Kosten. Ich kann Ihnen trotzdem helfen: In Ihrem Fall ist ggfs. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Das heißt: Sie zahlen kein Honorar an mich, erst dann, wenn wir Erfolg haben. Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie auch kein Honorar! Das prüfe ich gerne für Sie – lassen Sie uns darüber sprechen!

Mein Angehöriger ist bei einem Unfall ums Leben gekommen – welche rechtlichen Schritte muss ich einleiten?

Natürlich berate ich Sie ganz individuell zu Ihrem Fall und weiss, was zu tun ist – rufen Sie mich gerne jederzeit an. Wenn ein Angehöriger getötet wurde, vertrete ich Sie zivilrechtlich und mache Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (sog. Schockschäden) geltend. Darüber hinaus begleite ich Sie als Angehörige im Strafverfahren als Nebenklagevertreterin. Die Details klären wir in einem persönlichen Gespräch.

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