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Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/schwere Körperverletzungen) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, wie:

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse (etwa: Pflegeleistungen und -kosten oder behindertengerechter Hausumbau)
  • Große Personenschäden resultieren etwa aus

  • Querschnittlähmungen
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Polytrauma (schwerste Mehrfachverletzungen)
  • Amputationen
  • bleibende Behinderungen und psychischen Schäden
Categories: Lexikon

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