Ich vertrete Sie als Unfallopfer oder Angehörige/n eines Todesopfers bundesweit – darauf können Sie sich verlassen!

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an Universitäten in Gießen und Köln sowie Praktika in New York, bin ich seit 1996 als Rechtsanwältin tätig und verfüge somit über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung meiner Mandanten, insbesondere im Bereich des Verkehrs- und Personengroßschadensrechts.
Bis zur Gründung der eigenen Kanzlei im Jahr 2009 in München war ich in mittelständischen Kanzleien tätig. Darüber hinaus bin ich als qualifizierte Mediatorin ausgebildet (Integrierte Mediation e.V. / www.in-mediation.eu). Daher verstehe ich die Hintergründe und Ursachen widerstreitender Interessen und unterschiedlichen Meinungen und verfüge über spezifische Verhandlungstechniken, die zur Konfliktlösung und Erfolg beitragen können.
Im Jahre 2015 habe ich eine Filiale in Nordrheinwestfalen, in Waldbröl, 50 km von Bonn entfernt, eröffnet.
Ich bin bundesweit aussergerichtlich und gerichtlich beratend tätig, so dass ich in der Lage bin, auch Opfer und Angehörige persönlich zu besuchen und zu beraten, um mir ein persönliches Bild der Lage zu machen und die Fakten aufzunehmen.

Praktizierende Anwältin seit über 25 Jahren

Sind Sie selbst Geschädigte/r oder Angehörige/r eines Opfers und suchen rechtliche Hilfe bei

Schwersten Körperschäden mit dauerhaften Behinderungen und Verlust der Erwerbsfähigkeit, z.B. Querschnittslähmung, Amputationen etc.?

Hirnschädigungen, schwersten Traumata und anderen schwersten Beeinträchtigungen etc.?

Todesfall durch Fremdverschulden?


  • Ich berate Sie als Opfer oder Angehöriger schnell, kompetent und absolut zuverlässig
  • Ich setze mich mit voller Kraft für Sie ein und kümmere mich um jegliche Korrespondenz zur Regulierung des Schadensfalls
  • Dank meiner über 25-jährigen Erfahrung kenne ich mich bestens aus und führe Sie sicher durch die oft schwierigen rechtlichen Prozesse
  • Ich sorge für Ihr Recht
  • Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeite ich auch auf Basis eines Erfolgshonorars – sprechen Sie mich gerne darauf an
Können wir Sie unverbindlich kennenlernen?

Selbstverständlich! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie gleich eine E-Mail. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können!

Was soll ich tun, wenn ich oder mein Angehöriger nach einem fremdverschuldeten Unfall schwer verletzt sind?

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre über die ersten notwendigen Schritte auf. Dann reise ich – je nach Zustand des Opfers – sofort im Krankenhaus an oder vereinbare mit Ihnen zeitnah einen persönlichen Beratungstermin.

Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten – was soll ich tun?

Die Anwaltskosten für diese streitwerthohen Verfahren zu zahlen, ist für viele Betroffene unmöglich – selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft nicht alle anfallenden Kosten. Ich kann Ihnen trotzdem helfen: In Ihrem Fall ist ggfs. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Das heißt: Sie zahlen kein Honorar an mich, erst dann, wenn wir Erfolg haben. Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie auch kein Honorar! Das prüfe ich gerne für Sie – lassen Sie uns darüber sprechen!

Mein Angehöriger ist bei einem Unfall ums Leben gekommen – welche rechtlichen Schritte muss ich einleiten?

Natürlich berate ich Sie ganz individuell zu Ihrem Fall und weiss, was zu tun ist – rufen Sie mich gerne jederzeit an. Wenn ein Angehöriger getötet wurde, vertrete ich Sie zivilrechtlich und mache Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (sog. Schockschäden) geltend. Darüber hinaus begleite ich Sie als Angehörige im Strafverfahren als Nebenklagevertreterin. Die Details klären wir in einem persönlichen Gespräch.

Für diese Mandanten habe ich mich u.a. bereits erfolgreich eingesetzt:

Martyna R.

"Frau Dissmann hat mich hervorragend im Zuge eines Verkehrsunfalls vertreten. Sie war jederzeit telefonisch und per E-Mail für mich erreichbar und setzte sich hingebungsvoll für mich ein. Man erkennt sofort ihre langjährige Erfahrung. Durch ihre selbstbewusste und kompetene Art hat sie mich in dieser schweren Zeit super unterstützt. Hier ist man defintiv an der richtigen Adresse!"

Violeta O.

"Es war ein trauriger Januartag als ich und meine Familie Opfer eines verheerenden Verkehrsunfalls geworden sind. Wir fühlten uns damals verloren und sprachen nicht einmal Deutsch. Frau Dissmann hat uns von den ersten Tagen an und dann über einen Zeitraum von mehreren Jahren unterstützt, bis wir die besten Lösungen für eine Situation gefunden haben, die zunächst unmöglich und unerträglich schien. Ihre Energie, ihre Durchsetzungskraft und Konsequenz haben uns geholfen, unser Recht zu bekommen und von vorne anzufangen. Wir sind ihr zutiefst dankbar für Alles, was sie für uns getan hat."

Kontakt

München:

Tel: +49 (0) 89 52 30 40 60
Fax: +49 (0) 89 52 30 40 70

Nymphenburger Str.20
80335 München

Waldbröl:

Tel: +49 (0) 22 91 90 91 666
Fax: +49 (0) 22 91 90 91 665

Brölstr. 65
51545 Waldbröl

Ihre Nachricht

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für einen gesundheitlichen oder seelischen Schaden, für den ein Dritter verantwortlich ist. Welche Beträge der Geschädigte einfordern kann, hängt von der Schwere des Leidens ab.

Personengroßschäden

Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/schwere Körperverletzungen) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, wie:

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung