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Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für einen gesundheitlichen oder seelischen Schaden, für den ein Dritter verantwortlich ist. Welche Beträge der Geschädigte einfordern kann, hängt von der Schwere des Leidens ab. Es geht um körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen und damit verbunden, um verlorene Lebensqualität und Lebensfreude.
Das Schmerzensgeld soll einerseits einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schäden und das erlittene Unrecht bieten. Gleichzeitig hat das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion, d.h. es soll Genugtuung schaffen für das, was dem Geschädigten angetan wurde. Der Schädiger soll für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten. Da eine „Wiedergutmachung“ bei einem Gesundheits- und Körperschaden jedoch nicht wirklich möglich ist, steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes, die Kompensation der Schäden, im Vordergrund.
Schmerzensgeld kann jemand beanspruchen, wer von jemand anders vorsätzlich oder fahrlässig am Körper verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wurde. Auch die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG kann einen solchen Anspruch gegen den Schädiger begründen, das heißt, Verschulden ist hier nicht erforderlich.
Schmerzensgeld wird gezahlt, natürlich für die erlittenen Schmerzen, aber auch für die
Beeinträchtigungen im Alltag durch den Verlust von Familie oder Freundeskreis

  • die Aufgabe der Hobbys
  • die Verminderung der Heiratschancen
  • der Verlust der Zeugungsfähigkeit
  • die Einschränkung des Sexuallebens
  • entstellende Narben
  • der Verlust des Berufs oder Vereitelung des Berufswunsches
  • die dauerhafte Einnahme von Medikamenten, insbesondere von Schmerzmitteln
  • Depressionen
  • und der Verlust der Lebensfreude spielen eine bedeutende Rolle.
Categories: Lexikon

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