Accordion title 1
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Accordion title 2
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Sind Sie selbst Geschädigte/r oder Angehörige/r eines Opfers und suchen rechtliche Hilfe bei
- Ich berate Sie als Opfer oder Angehöriger schnell, kompetent und absolut zuverlässig
- Ich setze mich mit voller Kraft für Sie ein und kümmere mich um jegliche Korrespondenz zur Regulierung des Schadensfalls
- Dank meiner über 25-jährigen Erfahrung kenne ich mich bestens aus und führe Sie sicher durch die oft schwierigen rechtlichen Prozesse
- Ich sorge für Ihr Recht
- Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeite ich auch auf Basis eines Erfolgshonorars – sprechen Sie mich gerne darauf an
Können wir Sie unverbindlich kennenlernen?
Selbstverständlich! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie gleich eine E-Mail. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können!
Was soll ich tun, wenn ich oder mein Angehöriger nach einem fremdverschuldeten Unfall schwer verletzt sind?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre über die ersten notwendigen Schritte auf. Dann reise ich – je nach Zustand des Opfers – sofort im Krankenhaus an oder vereinbare mit Ihnen zeitnah einen persönlichen Beratungstermin.
Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten – was soll ich tun?
Die Anwaltskosten für diese streitwerthohen Verfahren zu zahlen, ist für viele Betroffene unmöglich – selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft nicht alle anfallenden Kosten. Ich kann Ihnen trotzdem helfen: In Ihrem Fall ist ggfs. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Das heißt: Sie zahlen kein Honorar an mich, erst dann, wenn wir Erfolg haben. Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie auch kein Honorar! Das prüfe ich gerne für Sie – lassen Sie uns darüber sprechen!
Mein Angehöriger ist bei einem Unfall ums Leben gekommen – welche rechtlichen Schritte muss ich einleiten?
Natürlich berate ich Sie ganz individuell zu Ihrem Fall und weiss, was zu tun ist – rufen Sie mich gerne jederzeit an. Wenn ein Angehöriger getötet wurde, vertrete ich Sie zivilrechtlich und mache Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (sog. Schockschäden) geltend. Darüber hinaus begleite ich Sie als Angehörige im Strafverfahren als Nebenklagevertreterin. Die Details klären wir in einem persönlichen Gespräch.